HAFTUNG IM SCHADENFALL
Wir haften dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch uns bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dies
ausschliesslich im Rahmen der von uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Sofern wir vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurden, lehnen wir allfällige daraus
resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.
Bei Hundehaltern muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, welche auch die volle Leistung bei Fremdhütung garantiert.
Der Tiereigentümer verpflichtet sich, alle im Vertrag/Anmeldung angegebenen Daten wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Ebenso verpflichtet er sich, über sämtliche Unarten seines Tieres, wie z.B.
Zerstörungswut, hohe Aggressivität oder Krankheiten zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haftet der Eigentümer für durch sein Tier verursachte Schäden.